Rückschläge für Gesetze zur assistierten Sterbehilfe

Was passiert mit der Sterbehilfe in Europa?
Befürworter der medizinisch assistierten Suizidhilfe in England, Schottland und Frankreich haben offenbar Rückschläge erlitten. Diese könnten dazu führen, dass die umstrittene Praxis niemals zum Gesetz wird.

Ein aktueller Bericht der Zeitung «Guardian» legt nahe, dass der im britischen Parlament eingebrachte Gesetzentwurf von der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater voraussichtlich nie zur abschliessenden Abstimmung kommen wird und damit faktisch scheitert. Beide Seiten der Debatte werfen einander vor, unlautere Taktiken anzuwenden, um ihre Position durchzusetzen.

Befürworter offenbar begünstigt

Befürworter der assistierten Suizidhilfe behaupten, die Gegenseite habe im Oberhaus auf verzögernde Verfahrensstrategien zurückgegriffen, um zu verhindern, dass das Gesetz jemals in Kraft tritt. Im Gegenzug weisen Lebensschutzkampagnen darauf hin, dass die Regierung, die offiziell eine neutrale Haltung zu diesem Thema einnimmt, durch ihr Handeln offenbar die Position der Befürworter des assistierten Suizids begünstigt habe.

Zudem wurde betont, dass ein Gesetz, das staatlichen Institutionen die Macht über Leben und Tod verleihen würde, eine besonders gründliche Prüfung und besondere Sorgfalt erfordert.

Die Labour-Abgeordnete Florence Eshalomi erklärte gegenüber dem «Guardian»: «Kein einziges königliches Kollegium, kein Berufsverband und kein Kabinettsmitglied wird für die Sicherheit dieses Gesetzentwurfs bürgen. Prüfung darf niemals mit Blockade gleichgesetzt werden, und es wäre fahrlässig, wenn das Oberhaus die Bedenken einer so breiten Expertenbasis ignorieren würde.»

Ist das medizinische Personal geschützt?

In Schottland, wo ein separater, aber ähnlicher Gesetzentwurf beraten wird, ist bekannt geworden, dass die Abgeordneten des schottischen Parlaments bei der finalen Abstimmung nicht wissen werden, ob Gewissensschutzregelungen für medizinisches Fachpersonal vorgesehen sind. Eine solche wäre zum Schutz des medizinischen Personals unabdingbar.

Neil Gray, Kabinettssekretär für Gesundheit und soziale Fürsorge, erklärte vor dem Gesundheitsausschuss des schottischen Parlaments, dass dieser nicht befugt sei, über Gewissensschutzregelungen zu entscheiden, da es sich dabei nicht um eine devolvierte Zuständigkeit handele.

So oder so nicht zulässig

Im Wesentlichen würde im Falle einer Verabschiedung des schottischen Gesetzentwurfs die britische Regierung das letzte Wort darüber haben, ob Gewissensschutzregelungen enthalten sind oder nicht.

Gordon Macdonald, Geschäftsführer von «Care Not Killing», erklärte gegenüber der «Times», dass der Gewissensschutz aus dem Gesetzentwurf entfernt worden sei, «weil er nicht rechtlich zulässig war, doch das, was ihn ersetzt hat, greift in das Arbeitsrecht ein und ist daher ebenfalls nicht gesetzgeberisch zulässig.»

Er fügte hinzu: „Die Abgeordneten haben die Verantwortung zu wissen, worüber sie abstimmen, und dürfen nicht einfach einen Blankoscheck ausstellen.“

«Gründe zur Hoffnung»

Französische Senatoren stimmten im Rahmen der Debatte über ihren eigenen Gesetzentwurf dafür, die «medizinische Hilfe beim Sterben» in den öffentlichen Gesundheitskodex aufzunehmen.

Sie lehnten jedoch die ausdrückliche Befürwortung von Euthanasie und assistiertem Suizid ab. Stattdessen fügten sie dem Gesetzentwurf folgende Aussagen hinzu: «Jeder hat das Recht auf die bestmögliche Linderung von Schmerzen und Leiden.» Und: «Jeder hat Anspruch auf dieses Recht bis zu seinem Tod, ohne jede freiwillige Intervention (Anm. d. Red. gemeint ist eine Intervention von aussen), die darauf abzielt, den Tod herbeizuführen.»

Gordon Macdonald zu diesen Entwicklungen: «Von Paris bis Edinburgh sehen wir echte Gründe zur Hoffnung, echte Gründe für uns alle, weiterhin unsere Stimme zu erheben.» Er forderte Gegner des assistierten Suizids auf, «weiterhin an Abgeordnete und Zeitungen zu schreiben und mit Freunden über die Realität dieser Fragen zu sprechen. Die Wahrheit wird sich durchsetzen.»

Offener Brief in Wales

Kürzlich wandten sich mehr als 250 Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsfachpersonen in Wales mit einem offenen Brief an das walisische Parlament. Darin forderten sie, dass der Gesetzentwurf «Terminally Ill Adults (End of Life) Bill» abgelehnt wird.

Inzwischen haben auch zwei Bischöfe (Erzbischof Mark O’Toole von Cardiff-Menevia und Bischof Peter Brignall von Wrexham) in Wales ihre «tiefe Besorgnis» über den Gesetzentwurf im Vereinigten Königreich zum Ausdruck gebracht; sie forderten ebenfalls, dass das walisische Parlament «die Zustimmung verweigert».

Geplant war die Abstimmung auf den 20. Januar, diese wurde aber auf Antrag eines Senedd-Ausschusses verschoben.

In der Schweiz gab Sterbekapsel zu reden

In der Schweiz gab in den vergangenen Jahren die «Sterbekapsel» zu reden. In einem Hintergrund-Interview mit Livenet nahmen Andi Bachmann-Roth, Co-Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz und SEA-Kommunikationschefin Daniela Baumann Stellung. Sie warnten dabei vor einer Erosion der Lebensheiligkeit.

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Autor: Christian Today / Daniel Gerber
Quelle: Christian Today / ergänzte Übersetzung: Livenet

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