Sonntag, 5. Mai 2024

Das Geschlecht ändern? In der Schweiz kein Problem!

Die Möglichkeiten in der Schweiz sind fast grenzenlos - sind sie zu weit?
Die Schweiz ist eine Hochburg für Menschen, die empfinden, im «falschen» Körper zu leben. Seit 2. Januar 2020 ist der Geschlechtswechsel in der Schweiz durch eine einfache Erklärung auf dem Standesamt möglich.

Personen, die einen Geschlechtswechsel wünschen, werden als «trans» (transsexuell, transgender) bezeichnet. 525 geschlechtsangleichende Eingriffe haben im vergangenen Jahr in der Schweiz stattgefunden. Die Mehrzahl davon sind heute trans Männer – Frauen, die sich die Brüste entfernen liessen. Ab 16 Jahren brauchen Jugendliche dazu keine Einwilligung der Eltern.

Behandlung von trans Personen

Empfindet ein Mensch sein chromosomales Geschlecht anders als seine subjektive Geschlechtsidentität, spricht man von einer Geschlechtsinkongruenz. Die WHO klassifiziert dies seit 2022 nicht mehr als «psychische Störung», sondern als «Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit». Leidet eine Person darunter, spricht man von Geschlechtsdysphorie. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss einen Fachperson die entsprechende Diagnose stellen.

Gemäss Universitätsspital Zürich sind für trans Frauen Hormonbehandlung, Brustvergrösserung, der Aufbau einer «Neo-Vagina» und die Entfernung von Penis und Hoden möglich. Für trans Männer die Behandlung mit Testosteron, Entfernung von Brust, Gebärmutter und Eierstöcken sowie der Aufbau eines Penis.

Wie viele bereuen es?

2022 wurden 1171 Geschlechtsänderungen registriert, dabei ist es auch möglich, hin und her zu wechseln. Fast jeder zweite Eingriff erfolgte bei einer Person unter 25 Jahren. In 26 Fällen waren die Patienten und Patientinnen minderjährig. Vereinzelt ist es zwischen 2018 und 2021 auch zu Operationen an unter 15-Jährigen gekommen. Sicher ist: Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Doch nicht immer sind medizinische Eingriffe und Operationen ein Befreiungsschlag.

Medizinische Fachpersonen sprechen häufig von einem Prozent von Menschen, die ihre Transition bereuen. Die Zahl ist jedoch umstritten. Das liegt einerseits an den Messgrössen: Sind nur Personen relevant, die medizinische Behandlungen rückgängig machen? Oder auch solche, die im anderen Geschlecht bleiben? Und sollen alle Therapien berücksichtigt werden, oder nur die irreversiblen? Studien aus den USA, Grossbritannien, den Niederlanden und Schweden kommen zu Ergebnissen, die von unter 1 Prozent bis zu 25,6 Prozent reichen.

Eltern werden ignoriert

Pubertätsblocker, die Kindern und Jugendlichen verabreicht werden, verlangsamen oder unterbinden die Entwicklung von Sexualhormonen. Sie haben schwere und irreparable Nebenwirkungen. In Schweden und Finnland wurden sie deshalb 2022 verboten. In der Schweiz kritisieren Eltern in einem Brief an Regierungsrätin Natalie Rickli und Kantonsärztin Christiane Meier das Vorgehen der Psychiatrie. Sie seien völlig übergangen worden. Eine Mutter sagte zudem im Schweizer Fernsehen: «Niemand hat mich gefragt, wie mein Kind als Kind gewesen ist, meine Fragen sind nicht richtig beantwortet worden.» Hingegen habe es geheissen, dass man nun die Hormontherapie beginnen könne. «Das ist nicht meine Erwartung gewesen», sagt die Mutter. «Ich habe erwartet, dass wir über das Thema reden und abklären, um irgendwie einen gemeinsamen Weg zu finden.» In die Hormonbehandlung willigte sie nicht ein. Ihr Kind identifiziert sich heute nicht mehr als trans.

So darf es nicht weitergehen

Nach einem Gespräch im Januar von Eltern mit Rickli und Meier teilte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit, die Schilderungen würden ernst genommen und weitere Abklärungen erfolgten. «Die Gesundheitsdirektion erwartet von den Spitälern und Kliniken, dass die Abklärungen in Bezug auf Geschlechterfragen mit höchster Sorgfalt und im Rahmen einer ganzheitlichen Diagnostik getroffen und allfällige Behandlungen mit äusserster Zurückhaltung vorgenommen werden. Gerade Minderjährige, die während der Adoleszenz die eigene (Geschlechts-)Identität noch entwickeln, sollen vor Eingriffen geschützt werden, die sie eventuell später bereuen. Geschlechtsangleichende Operationen sollen bei Minderjährigen nur mit äusserster Zurückhaltung empfohlen werden, und wenn, dann nur mit Einverständnis der Sorgeberechtigten.»

Gerichtsurteil und Verbot

Die Britin Keira Bell hat sich mit 13 Jahren für eine Geschlechtsumwandlung entschieden. Heute bereut sie dies schwer und ging gegen die vor Gericht, welche ihr den Weg dazu geebnet haben. Die Richter des High Court Grossbritannien fällten 2020 ein Gerichtsurteil: «Kindern unter 16 Jahren fehlt die Reife, eine sachkundige Einwilligungserklärung zu experimentellen Therapien zu geben, die ihren Körper verändern.» Die umstrittene Tavistock-Klinik habe zusammen mit Lobbyorganisationen Minderjährige zu Geschlechtsumwandlungen gedrängt. Sie musste 2023 geschlossen werden.

Zu den Sendungen:
SRF - Rettung oder Irrweg?
SRF - Eltern kritisieren Zürcher Privatklinik

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Autor: Mirjam Fisch-Köhler
Quelle: Livenet / SRF

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